«Wir setzen auf Masken und Distanz»
Am Montag, 31. August startet an der ETH die n?chste Teilphase des Masterplans, die vor allem das Herbstsemester betrifft und bis Ende 2020 dauern soll. Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus m?glichst gering zu halten, wird das Tragen von Masken zur Pflicht, sobald man sich in ETH-Geb?uden bewegt. Diese Massnahme gilt bereits ab 24. August.
Sp?testens mit Start des Herbstsemesters werden sich wieder mehr Menschen und unterschiedliche Personengruppen auf dem ETH-Ó¢»ÊÓéÀÖ aufhalten. Die Studierenden kehren zur¨¹ck, auch die Pr?senz der ETH-Mitarbeitenden in den B¨¹ros nimmt zu. Ausserdem sind die Geb?ude wieder uneingeschr?nkt f¨¹r die ?ffentlichkeit zug?nglich.
Risikominimierung mit Masken
?Wir m¨¹ssen sicherstellen, dass w?hrend des Semesterbetriebs an allen Standorten der ETH Z¨¹rich ein unbedenklicher Aufenthalt m?glich ist?, betont ETH-Vizepr?sident Ulrich Weidmann, der Leiter der COVID19-Taskforce. ?Es d¨¹rfen keine gesundheitlich kritischen Situationen in den ?ffentlichen Bereichen entstehen.? Der DownloadMasterplan f¨¹r die n?chste Phasevertical_align_bottom tr?gt diesen Forderungen Rechnung.
Wichtigster Punkt: Bereits ab Montag, ab 24. August gilt als vorgezogene Massnahme grunds?tzlich in allen Geb?uden der ETH Z¨¹rich und f¨¹r alle Personen eine Maskenpflicht, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen. Sobald sie an ihrem Bestimmungsort angekommen sind, sei das der Arbeitsplatz, der Lernplatz oder der Mittagstisch, kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch f¨¹r kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, in ein anderes B¨¹ro oder wenn man in Warteschlangen steht. Innerhalb von B¨¹rogemeinschaften muss keine Maske getragen werden, auch dann nicht, wenn man aufsteht und zum Drucker oder zur Kaffeemaschine geht. Im Aussenraum wird ebenfalls empfohlen, eine Maske zu tragen, insbesondere in Wartezonen, in denen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann.
In den Gastrobetrieben, die weiter hochgefahren werden, m¨¹ssen ebenfalls Masken getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Maskenpflicht gilt auch f¨¹r die Detailh?ndler auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ wie den Coop oder den ETH Store. Wichtig ist: Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer m?glich m¨¹ssen 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Um Ansammlungen zu vermeiden, sollten Personen, die in ihrer Zeitplanung flexibel sind, Stosszeiten meiden. Signalisationen in Ankunfts- und Abfahrtsbereichen und Wartezonen, die die n?tige Distanz sicherstellen, gilt es zu beachten. Der ASVZ wird sein Sportprogramm ebenfalls mit geeigneten Schutzkonzepten anbieten.
?Es wird f¨¹r uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umst?nde gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein? Ulrich Weidman, ETH-Vizepr?sident und Leiter der Taskforce
Herbstsemester: Mix aus Pr?senz und Online-Lehre
Wo die Schutzmassnahmen eingehalten werden k?nnen, soll ab dem Herbstsemester wieder der Pr?senzunterricht stattfinden. Allerdings werden die Unterrichtsr?ume nur zu maximal 50 Prozent belegt und die Veranstaltungen in der Regel auch online angeboten. Vorlesungen mit mehr als 100 Studierenden werden in der Regel online durchgef¨¹hrt. Derzeit werden noch die detaillierten Schutzkonzepte f¨¹r die einzelnen Veranstaltungen erarbeitet, die die maximale Personenbelegung darlegen. M?glich ist, dass in manchen Lehrveranstaltungen aufgrund der Gegebenheiten eine Maske getragen werden muss. ?Wir wollen, dass die Pr?senz auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ so hoch wie m?glich ist. Wenn daf¨¹r eine Maske getragen werden muss, so scheint uns dies eine vertretbare Einschr?nkung?, sagt Weidmann.
Da niemand weiss, wie sich die Situation in den n?chsten Monaten entwickelt, wurde bei der Planung ber¨¹cksichtigt, dass die Lerneinheiten und Leistungskontrollen soweit m?glich auch dann durchgef¨¹hrt werden k?nnen, wenn im Laufe des Herbstsemesters aufgrund von beh?rdlichen Vorgaben der Pr?senzunterricht noch st?rker eingeschr?nkt oder eingestellt werden muss. In diesem Fall m¨¹ssen die Dozierenden erneut umgehend auf vollst?ndig digitalen Unterricht umstellen k?nnen.
F¨¹r ?bungen und Praktika werden, namentlich im Basisjahr, ¨¹ber alle F?cher hinweg sogenannte ?Bubbles? gebildet, d.h. definierte Gruppen von maximal 25 Studierenden. Die Zusammensetzung der Bubbles gilt f¨¹r das gesamte Semester und bei ihnen darf die Raumbelegung auch ¨¹ber 50% liegen.
Alle Vorgaben f¨¹r die Leistungskontrollen, darunter auch Laborkurse, Feldkurse oder Studienarbeiten, werden in der neuen Corona-Weisung zur Lehre HS2020/FS2021 geregelt.
R¨¹ckkehr in die B¨¹ros und Labore
?Auch wenn die Infektionszahlen leider wieder steigen, stufen wir die Entwicklung in der Schweiz und im Kanton Z¨¹rich im Moment zwar als sehr labil, aber noch beherrschbar ein. Die Pr?senz an der Hochschule ist f¨¹r Studierende und Mitarbeitende grunds?tzlich m?glich?, sagt Ulrich Weidmann. ?Home-Office wird zwar in Zukunft eine ¨¹bliche Arbeitsform an der ETH bleiben. Doch f¨¹r Kreativit?t, innovativen Austausch und Pflege der gemeinsamen Werte der ETH Z¨¹rich bleibt der direkte Kontakt unersetzlich.?. In der momentan sehr unsicheren Phase sind die Vorgesetzten gefordert die Schutzkonzepte f¨¹r ihre Abteilungen und Gruppen vern¨¹nftig anzuwenden.
Nat¨¹rlich m¨¹ssen auch in den B¨¹ros die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet, dass es auch weiterhin Home-Office im Turnus geben wird, damit z.B. Grossraumb¨¹ros nicht die maximale Anzahl von Mitarbeitenden ¨¹berschreiten. Wie bisher m¨¹ssen einer Person am Arbeitsplatz 10 Quadratmeter zur Verf¨¹gung stehen und der Abstand zum n?chsten Arbeitsplatz 1.5 Meter betragen. Jeder Raum mit mehr als einem anwesenden Mitarbeitenden muss, wo dies m?glich ist, st¨¹ndlich w?hrend 5 bis 10 Minuten gel¨¹ftet werden.
Bei der R¨¹ckkehr an den Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass gegenseitige Stellvertretungen sichergestellt sind und Teams und Gruppen auch funktionsf?hig bleiben, wenn sie von Infektionsf?llen respektive Quarant?nemassnahmen betroffen sind. Angeh?rige von Risikogruppen vereinbaren mit ihren Vorgesetzten individuelle L?sungen.
In Arbeitssituationen, in denen die Belegungsvorgaben aus baulichen oder anderen Gr¨¹nden nicht eingehalten werden k?nnen, beispielsweise in speziellen Laboren, in einer Fahrerkabine oder einer Werkstatt, muss eine Maske getragen werden.
M?glichst kurze Meetings mit Pr?senzlisten
Physische Sitzungen innerhalb von Teams und auch team¨¹bergreifend sind wieder m?glich, aber sie sollten nicht l?nger als 1 ? Stunden dauern. Nach jeder Sitzung oder in den Pausen muss das Sitzungszimmer w?hrend mindestens 15 Minuten leer stehen und, sofern Fenster vorhanden sind, gut gel¨¹ftet werden. F¨¹r Sitzungszimmer gilt weiterhin eine Minimalfl?che von 4 Quadratmeter pro Person. Die maximale Belegung der buchbaren R?ume ist jeweils an der Eingangst¨¹re vermerkt. Zu Beginn und am Ende der Sitzungen werden die Tischfl?chen von den Teilnehmenden gereinigt.
F¨¹r ein m?gliches Contact Tracing ist es wichtig, dass bei jeder Sitzung eine Liste s?mtlicher Teilnehmenden mit Datum und Sitzungsdauer erstellt wird. Verantwortlich daf¨¹r ist die Sitzungsleitung. In Labors und Werkst?tten ist ein Logbuch f¨¹r gelegentliche und ausserordentliche Belegungen zu f¨¹hren. Bei informellen Treffen mit G?sten sind die Kontaktdaten und das Datum festzuhalten.
Veranstaltungen grunds?tzlich wieder m?glich
Ab 31. August sind an der ETH Veranstaltungen wieder m?glich. Es gelten die Rahmenbedingungen aus den Weisungen zu Veranstaltungen. Voraussetzung f¨¹r eine Bewilligung ist die Einreichung eines Schutzkonzeptes. Allgemein gilt, dass die Hygienemassnahmen eingehalten und alle Teilnehmenden registriert werden m¨¹ssen, damit eine Nachverfolgung m?glich ist. ?Der Wunsch, wieder Veranstaltungen durchf¨¹hren zu k?nnen, ist gross. Das sehen wir an den vielen Anfragen, aber wir m¨¹ssen realistisch bleiben. Unser Raumangebot wird durch die Distanz-und Hygienevorgaben sehr eingeschr?nkt sein, da jetzt viel mehr Platz f¨¹r Lehrveranstaltungen gebraucht wird. Diese haben selbstverst?ndlich Priorit?t?, sagt Ulrich Weidmann. Insbesondere im Hauptgeb?ude wird es, aufgrund der baulichen Gegebenheiten, schwierig sein, gr?ssere Veranstaltungen durchzuf¨¹hren. ?Veranstaltungen, die auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ H?nggerberg geplant werden, haben sicher eine bessere Chance bewilligt zu werden?, betont Weidmann.
Reisen bleibt schwer planbar
F¨¹r die Planung von Reisen ins Ausland - egal ob privat oder dienstlich - gilt als Grundlage die externe SeiteListe des Bundes der Staaten oder Gebietecall_made mit erh?htem Ansteckungsrisiko. Diese Liste, die regelm?ssig aktualisiert wird, und das DownloadETH-interne Merkblatt (PDF, 129 KB)vertical_align_bottom m¨¹ssen f¨¹r Reise-Entscheidungen konsultiert werden. ?Wir empfehlen bei Reisen ins Ausland nach wie vor grosse Zur¨¹ckhaltung?, h?lt Ulrich Weidmann fest. Bei Einreise aus Staaten oder Gebieten mit erh?htem Ansteckungsrisiko (f¨¹r die Klassifizierung als Staat oder Gebiet mit erh?htem Ansteckungsrisiko ist der Zeitpunkt der R¨¹ckreise massgebend) in die Schweiz, gilt eine zehnt?gige Quarant?ne. Diese ist den kantonalen Beh?rden des Wohnsitzes zu melden. Ebenso sind die Vorgesetzten zu informieren. Zus?tzlich ist zu beachten, dass bei der R¨¹ckkehr an die ETH w?hrend weiterer vier Tage das permanente Tragen einer Maske stark empfohlen wird. Diese Regelungen gelten auch f¨¹r Studierende.
Von Dienstreisen oder Studienaufenthalten in Staaten mit erh?htem Ansteckungsrisiko wird stark abgeraten. Wann immer m?glich sollen Reisen verschoben werden, bis das Risiko nicht mehr besteht. Ist dies nicht m?glich, braucht es die Bewilligung durch die Vorgesetzten und das Einverst?ndnis des Mitarbeitenden. Wenn Studierende f¨¹r sich selber Auslandsaufenthalte organisieren (zum Beispiel f¨¹r Master-Arbeiten, Praktika oder ein Gaststudium), erfolgt dies eigenverantwortlich.
Ein Austauschstudium an einer Partnerhochschule der ETH Z¨¹rich ist momentan nur an einer reduzierten Anzahl Hochschulen innerhalb Europas m?glich. Daf¨¹r zust?ndig ist die Mobilit?tsstelle.
Exkursionen und Retreats sind unter Einhaltung aller Vorgaben grunds?tzlich zul?ssig (siehe auch DownloadMerkblatt Leitlinien f¨¹r die Planung und Durchf¨¹hrung von Exkursionen (PDF, 159 KB)vertical_align_bottom). Bei ?bernachtungen m¨¹ssen Zimmer mit Einerbelegung gebucht werden, da die Ansteckungsgefahr in Mehrbettzimmern als zu hoch bewertet wird.
?Es wird f¨¹r uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umst?nde gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein?, ist Ulrich Weidmann ¨¹berzeugt.
Townhall zum Herbstsemester
Ulrich Weidmann, Vizepr?sident f¨¹r Infrastruktur und Rektorin Sarah Springman sowie die Mitglieder der ETH-COVID19-Taskforce werden Anfang September in einer virtuellen Townhall f¨¹r Fragen rund um den aktuellen Masterplan und das Vorgehen im Herbstsemester zur Verf¨¹gung stehen. Eine Einladung mit den Detailinformationen folgt per Mail.
Wichtige Links
- Download vertical_align_bottom Masterplan 3.3 g¨¹ltig ab 31.8.2020
- Download vertical_align_bottom Weisung f¨¹r das Herbstsemester 2020
- chevron_right Weisung zur Durchf¨¹hrung von Veranstaltungen an der ETH
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zu Reisen (PDF, 129 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Planung und Durchf¨¹hrung von Exkursionen (PDF, 159 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Kommunikation von Krankheitsf?llen bei Mitarbeitenden